Möglichkeiten zur finanziellen Altersvorsorge

Kein Tag im Leben löst bei uns solch gemischte Gefühle aus, wie der, an dem wir in Rente gehen. Voller Vorfreude darauf endlich die Arbeit niederlegen zu können und voller Sorge darum, den Lebensabend aufgrund des sinkenden Rentenniveaus in Armut zu verbringen, blicken wir diesem Tag entgegen. Viele sind sich des Problems bewusst, aber nur wenige wissen, wie man es durch die richtige private Altersvorsorge selbst lösen kann.

Für Angestellte und Arbeiter
Die Möglichkeiten, privat vorzusorgen, sind weitreichend. Zu den besonders renditestarken Produkten zählt die vom Staat geschaffene Riester-Rente. Jeder, der sich entscheidet, auf diese Weise privat vorzusorgen, erhält vom Staat eine jährlich gezahlte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes Kind in der Familie, für welches Kindergeld gezahlt wird, sind zusätzlich 185 Euro jährlich zu holen, wenn es vor 2008 geboren wurde. Kam es nach 2008 zur Welt, zahlt der Staat sogar 300 Euro. Das macht die Riester-Rente vor allem für Familien fast unverzichtbar.
Aber auch für Singles gibt es derweil Produkte, die sich lohnen. Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich dadurch aus, dass in die Rentenversicherung mehr Geld fließt, als dem Sparenden am Ende netto fehlen wird. Das funktioniert, indem alle gezahlten Beiträge direkt vom Arbeitgeber gezahlt und vom Bruttogehalt abgezogen werden. Diese sind also von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit.

Für Selbstständige
Die finanzielle Absicherung stellt bei Selbstständigen immer wieder ein zentrales Thema dar. Weil sie nicht von den Förderungen der Riester-Rente profitieren können, gibt es für sie ein ganz eigenes Produkt bei den Versicherungsunternehmen. Anstelle der Förderungen können mit der Rürup-Rente kräftig Steuern gespart werden. Deshalb lohnt sich dieses Produkt nicht nur für Selbstständige, sondern auch für gut verdienende Angestellte oder Beamte. Bis zu 20.000,00 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gilt jeder Cent, der vom Vorsorgenden für die Rente zurückgelegt wird als pfändungssicher und Hartz-IV sicher – dies gilt übrigens auch für die oben genannten Rentenversicherungen.

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