Unfallversicherung

Um die Unfallversicherung näher erläutern zu können, muss der Begriff Unfall definiert werden: als Unfall wird bezeichnet, wenn eine Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, und zwar durch ein plötzliches Ereignis (Unfallereignis). Und gegen diese bleibenden Schäden kann man sich im Rahmen einer Unfallversicherung absichern.

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen man sich versichern kann. Zum einen wird bei einem Unfall mit bleibenden Schäden eine Rentenzahlung fällig, oder man schließt die Versicherung als Kapitalleistung ab. In diesem Fall erhält der Versicherte eine Einmalzahlung. Zugleich gibt es innerhalb der Versicherung die Möglichkeit, sich zusätzliche Leistungen abzusichern, wie beispielsweise ein Sterbegeld, ein Krankenhaustagegeld oder auch die Übernahme von kosmetischen Operationen oder von Bergungskosten. Natürlich stehen alle diese Zusatzleistungen ebenfalls in Verbindung mit einem Unfall.

Die private Unfallversicherung, wie oben beschrieben, ist sinnvoll, wenn es um die Absicherung solcher nicht vorhersehbaren Unfälle geht. Denn ein Unfall kann neben dem gesundheitlichen Risiko auch ein finanzielles Fiasko bedeuten. Neben dieser klassischen privaten Unfallversicherung gibt es jedoch auch die gesetzliche Unfallversicherung, die immer dann eintritt, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Diese Versicherungsbeiträge trägt im Übrigen das Unternehmen im Rahmen einer Umlage.

Mehr Infos:
www.unfallversicherung.net: Portal über die Unfallversicherung inkl. kostenlosem Beitragsrechner

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